Detailergebnis zu DOK-Nr. 51166
Privatfinanzierung aus Sicht der Industrie/Wirtschaft am Beispiel der Travequerung
Autoren |
H.W. Alfen |
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Sachgebiete |
2.0 Allgemeines |
Straße und Autobahn 54 (2001) Nr. 8, S. 427-432, 3 B, 5 Q
Das Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz (FStrPrivFinG) von 1994 ist bisher die einzige rechtliche Grundlage zur Umsetzung von echten privatwirtschaftlichen Lösungen im Bereich der Straßenverkehrsinfrastruktur in Deutschland. Aufgrund sehr begrenzter Anwendungsmöglichkeiten und Unvollkommenheiten des Gesetzes konnten allerdings bisher erst für zwei Projekte Konzessionsverträge unterzeichnet werden. Die Travequerung bei Lübeck stellt als eines dieser beiden Projekte den Durchbruch für privatwirtschaftliche Modelle dar. Erst nach einem langwierigen Meinungsbildungsprozess und kontroverser Diskussion hatten sich die Bürger der Hansestadt zu einer solchen Finanzierungsvariante durchgerungen. Seit März 1999 ist die Herrentunnel GmbH & Co. KG als Konzessionärin für Errichtung und anschließend 30 Jahre Betrieb des Bauwerks zuständig. In der ersten Projektphase geht es darum, Baurecht im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu erlangen. Allerdings lassen eine Reihe von aktuellen Aktivitäten auf politischer- und Verwaltungsebene die Perspektiven von privatwirtschaftlichen Modellen in einem anderen Licht erscheinen. Zum einen wurden Anfang September 2000 die Ergebnisse der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) berufenen Kommission "Verkehrsinfrastrukturfinanzierung" veröffentlicht. Bei ihrer Suche nach Alternativen zur üblichen Haushaltsfinanzierung nahm die Aktivierung privaten Kapitals eine zentrale Bedeutung ein. Des Weiteren stehen die im Auftrag des BMVBW erstellten Muster für Konzessionsvertrag und Mautverordnung kurz vor der Fertigstellung. Schließlich sollte in diesem Zusammenhang das derzeit in der Ausschreibung befindliche, flächendeckende Lkw-Mauterhebungssystem auf den deutschen Autobahnen nicht unerwähnt bleiben.