Detailergebnis zu DOK-Nr. 51167
Möglichkeiten und Grenzen von privatwirtschaftlichen Modellen im Fernstraßenbau
Autoren |
W. Zeichner |
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Sachgebiete |
2.0 Allgemeines |
Straße und Autobahn 54 (2001) Nr. 8, S. 433-438, 1 B
Schleswig-Holstein hat eine wichtige Funktion als Verkehrsdrehscheibe für Skandinavien und Kontinentaleuropa und für den Ostseeraum. Die BAB A 20 als "baltische Magistrale" wird ihre westliche Fortsetzung über die Elbe nordwestlich von Hamburg finden. Neben der Jütlandlinie (BAB A 7) wird mit dem Ausbau der B 404 zur BAB A 21 eine zweite, leistungsfähige Nord-Süd-Achse geschaffen. Zusätzlich soll die Vogelfluglinie mit einer festen Fehmarnbeltquerung an Bedeutung gewinnen. Für die Zeit bis 2010/2015 wurde für Schleswig-Holstein ein Finanzbedarf von DM 2,3 Mrd. für Bundesautobahnen und von DM 0,8 Mrd. für Bundesstraßen ermittelt. Dem stehen jedoch nur maximal DM 100 Mio. pro Jahr aus dem Bundeshaushalt gegenüber. Frühzeitig wurde erkannt, dass die Ziele nur erreichbar sind, wenn z.B. die BAB A 20-Elbquerung und die Fehmarnbeltquerung privat finanziert werden. Mit der kurz vor dem Baubeginn stehenden Travequerung in Lübeck - ein Projekt in kommunaler Baulast der Hansestadt - gehört Schleswig-Holstein zu den Pionieren der Privatfinanzierung nach dem Betreibermodell. Dies führte zu einer kritischen Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten und Grenzen des weiter zu entwickelnden Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes. Auch die von der "Pällmann-Kommission" angestrebte weiter gehende Nutzerfinanzierung des Autobahnnetzes (und evtl. darüber hinaus) wird mit Interesse, aber auch mit einer gewissen Skepsis wahrgenommen. Die Entwicklung neuer Finanzierungsmodelle wird als vordringlich angesehen; zugleich wird vor zu großer Euphorie gewarnt.