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Detailergebnis zu DOK-Nr. 51169
Anspruch auf Beschneiden und Abholzen von städtischen Platanen wegen Verschattung (Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.9.2000 - AZ:9 U 67/00)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.5 Nachbarrecht, Anbaurecht |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 20 (2001) Nr. 5, S. 594-596
Bei Anpflanzungen auf öffentlichen Straßen müssen die Grenzabstände des nordrhein-westfälischen Nachbarrechtsgesetzes, das in diesem Punkt den Regelungen in anderen Landesnachbarrechtsgesetzen entspricht, ebenso nicht eingehalten werden wie Grenzabstände für Pflanzungen auf Nachbargrundstücken gegenüber Straßen. Einschränkungen der Sicht durch Straßenbäume und der Entzug von Sonne und Licht sind weder mittels eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruches noch durch einen öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruch abwendbar. Ausnahmen sind nur bei krassen Beeinträchtigungen, einschneidenden Belastungen oder willkürlichem Verhalten zuzulassen.