Detailergebnis zu DOK-Nr. 51170
Entschädigung wegen Eingriffs in ein Jagdausübungsrecht (Urteil des BGH vom 4.8.2000 - III ZR 328/98)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen |
Neue Juristische Wochenschrift 53 (2000) Nr. 49, S. 3638-3642
Wird durch den Neubau einer Autobahn einer gemeinschaftlicher Jagdbezirk unter Inanspruchnahme von Grundeigentum durchschnitten, steht der betroffenen Jagdgenossenschaft ein Enteignungsentschädigungsanspruch zu. Dieser bezieht sich zum einen auf den Verlust des Jagdausübungsrechts, wenn auf den betroffenen Flächen wegen des Betretungsverbotes die Jagdausübung nicht mehr möglich ist (vgl. Urteil des BGH in NJW 2000. S.1720 für den Fall des Neubaus einer Schnellbahnstrecke der Bahn). Weiterhin kommt eine Entschädigung für die Beeinträchtigung des verbleibenden Jagdbezirkes in Betracht. Bei der Ermittlung der Höhe der Entschädigung ist auf den durch Marktbeobachtung zu ermittelnden Marktpreis für Jagdpachten abzustellen. Schließlich kommt auch eine Entschädigung für die Beeinträchtigung der Jagd während der Bauzeit in Betracht.