Detailergebnis zu DOK-Nr. 51227
Die europäische Zementnorm und ihre Auswirkungen in Deutschland / The european cement standard and its effect in Germany (Teil 1 und 2)
Autoren |
F. Sybertz G. Thielen |
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Sachgebiete |
9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung 9.3 Zement, Beton, Trass, Kalk |
Beton 51 (2001) Nr. 4, S. 231-235, 3 B, 3 T, 14 Q / Nr. 5, S. 287-290, 3 B, 2 T, 4 Q
Nach einem historischen Rückblick wird die Bedeutung der in ganz Europa geltenden einheitlichen Normen für Normalzement dargestellt. Für Zemente mit Sondereigenschaften wird es vorläufig noch eine nationale Norm geben, doch auch hierfür werden europäische Regelungen erarbeitet. Neben der Erfüllung technischer Anforderungen bei Verarbeitung und Nutzung müssen die Zemente umweltverträglich und unbedenklich im Blick auf Gesundheit und Hygiene sein. Sie werden unterteilt in drei Festigkeitsklassen und unterschieden in jeweils eine Variante mit üblicher (Kennbuchstabe N) und hoher (Kennbuchstabe R) Anfangsfestigkeit. Da es für die Beurteilung der Dauerhaftigkeit keine hinreichend aussagekräftigen und in vertretbarer Zeit durchzuführenden Untersuchungen gibt, werden zur Sicherstellung dieser Eigenschaft beschreibende Kriterien in Form einer Begrenzung bestimmter Inhaltsstoffe herangezogen. Genau festgelegt sind Art und jeweils erforderliche Mengen der insgesamt 10 genormten Hauptbestandteile der Zemente. Gegenüber der in der Vergangenheit geltenden Regelung mit nur 6 genormten Hauptbestandteilen haben sich deutlich mehr Möglichkeiten für die Hersteller ergeben, die aber in Deutschland bisher nur zu einem geringen Teil ausgeschöpft werden. Einer breiten Anwendung aller 27 europäisch genormten Zemente in Deutschland stehen die fehlenden Erfahrungen hinsichtlich des Langzeitverhaltens entgegen. Diese Erfahrung liegt umfassend nur für die 12 bisher bereits genormten Zemente vor, was jedoch nicht bedeutet, dass die hinzugekommenen Kombinationen ungeeigneter wären. Erforderlich sind für eine Anwendung dieser Zemente jedoch entsprechende Eignungsnachweise.