Detailergebnis zu DOK-Nr. 51229
DIN 4226: Gesteinskörnungen für Beton - Die neue Norm bringt Änderungen (Teil 1 und 2)
Autoren |
H.-J. Riechers |
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Sachgebiete |
9.3 Zement, Beton, Trass, Kalk 9.5 Naturstein, Kies, Sand |
Beton 51 (2001) Nr. 4, S. 198-201, 4 T, 5 Q / Nr. 5, S. 258-262, 4 B, 8 T, 9 Q
Als Übergang zwischen der in Arbeit befindlichen europäischen Norm "Gesteinskörnungen für Beton" und der alten DIN 4226 aus dem Jahre 1983 erscheint in Kürze eine Neufassung dieser Norm, die schon alle wesentlichen Elemente der zu erwartenden europäischen Regelungen enthalten wird. Als Einführungstermin ist das erste Halbjahr 2002 vorgesehen, sodass die neue Norm für Gesteinskörnungen gleichzeitig mit der neuen Betonnorm DIN EN 206 in Kraft tritt. Hersteller und Verwender werden sich an eine Vielzahl neuer Begriffe gewöhnen müssen, haben dann allerdings den Vorteil, dass nur noch geringe Umstellungen bei der Einführung der europäischen Norm notwendig sind. So wird der Begriff "Zuschlag" in Zukunft durch "Gesteinskörnungen" und "Sand" durch "feine Gesteinskörnungen" ersetzt. Auch die vertrauten Anforderungen werden durch bis zu achtfach gestaffelte Anforderungskategorien ersetzt. Es wird zwar auch weiterhin Regelanforderungen geben, aber vom Hersteller muss nur noch angegeben werden, welche Kategorie er erfüllt und der Verwender muss entscheiden, ob diese für seinen Anwendungsfall ausreichend ist. Der zulässige Anteil von Über- und Unterkorn ist gegenüber der bisherigen Regelung etwas erhöht worden, dafür werden aber an die Zusammensetzung der Fehlkornanteile schärfere Anforderungen gestellt. Für "weitgestufte Gesteinskörnungen" und Korngemische müssen vom Hersteller außerdem Spannweiten für den Durchgang festgelegter Zwischensiebe eingehalten werden. Muss der Frost- oder Frost-Tausalz-Widerstand nachgewiesen werden, erlaubt die Norm neben einer direkten Prüfung der Gesteinskörnungen auch den Nachweis an einem Standardbeton.