Detailergebnis zu DOK-Nr. 51409
Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen - Ausgabe 2000
Autoren |
P. von Becker |
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Sachgebiete |
11.0 Allgemeines (Merkblätter, Richtlinien, TV) |
Mineralstoffe im Straßenbau: Vorträge der FGSV-Tagung am 23. und 24. März 2000 in Magdeburg. Bonn: Kirschbaum Verlag, 2001 (Schriftenreihe der Arbeitsgruppe "Mineralstoffe im Straßenbau" (FGSV, Köln) H. 8) (FGSV M 8) S. 75-84, 10 B, 2 T, 11 Q
Der Beitrag befasst sich mit dem Entwurf Januar 2000 der neuen RStO, wobei dem Untergrund/Unterbau sowie den Tragschichten ohne Bindemittel besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Die wohl wesentlichste Änderung gegenüber den RSt0 86/69 ergibt sich durch die Umstellung des Verfahrens zur Bestimmung der maßgebenden Verkehrsbeanspruchung. Das bisherige Kriterium DTV(hoch SV) wird um weitere Kriterien ergänzt, mit denen der beanspruchenden Wirkung von Achslasten besser Rechnung getragen werden kann. Hierbei wird auf die mittlere Anzahl der täglichen Achsübergänge des Schwerverkehrs abgestellt und diese in beanspruchungsäquivalente 10-t- Achsübergänge transformiert. Die bemessungsrelevante Beanspruchung B entspricht dann der Summe der äquivalenten 10-t-Achsübergänge im gesamten Nutzungszeitraum von jetzt 30 Jahren. Bei den Regelungen für den Neubau von Fahrbahnen und deren Erneuerung im Tiefeinbau sind nur geringfügige Änderungen und Ergänzungen zu beachten. Bei einigen Varianten der Bauweisen mit Asphaltdecke, mit Betondecke und mit Pflasterdecke kann an Stelle von Frostschutzmaterial auch ein frostsicheres Material gemäß DIN 18196 zur Anwendung kommen. Aufgenommen wurde die Bauweise mit Betondecke auf einer Schottertragschicht von 30 cm Dicke. Die neuen RStO differenzieren stärker bei der Festlegung der Dicke von Verfestigungen mit hydraulischem Bindemittel je nach Kornabstufung des zu verfestigenden Materials. Der Umfang der RStO hat sich durch die Einarbeitung der Regelungen für die Erneuerung von Verkehrsflächen aus den RStO-E 91 erhöht. Diese setzen eine sorgfältige Bewertung der Restsubstanz der vorhandenen Befestigung voraus. Für die Erneuerung in Asphaltbauweise im Hocheinbau werden Zustandsmerkmale, welche auf eine strukturelle Schädigung der Befestigung hinweisen, zwei Erneuerungsklassen zugeordnet.