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Detailergebnis zu DOK-Nr. 51473
Straßenrechtliche Anbauregelungen und Bebauungspläne nach dem Niedersächsischen Straßengesetz und dem Bundesfernstraßengesetz
Autoren |
K. Wendrich |
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Sachgebiete |
3.5 Nachbarrecht, Anbaurecht |
Niedersächsische Verwaltungsblätter 8 (2001) Nr. 6, S. 129-133
Die Anbauregelungen nach dem Bundesfernstraßengesetz und den Landesstraßengesetzen können bei Bebauungsplänen nach dem Baugesetzbuch entfallen, wenn diese unter Mitwirkung der zuständigen Straßenbaubehörde aufgestellt werden. Diese Mitwirkung geht über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Baugesetzbuch hinaus und bedeutet, dass ohne Zustimmung der Straßenbaubehörde die Anbauregelungen weiter zu beachten sind. Setzt sich eine Gemeinde über die Mitwirkung der Straßenbaubehörde hinweg, ist eine ohne Beachtung der Anbauvorschriften erteilte Baugenehmigung fehlerhaft und damit rechtswidrig.