Detailergebnis zu DOK-Nr. 51479
Verkehrssicherheit in Einbahnstraßen mit gegengerichtetem Radverkehr
Autoren |
D. Alrutz J. Stellmacher-Hein D. Gündel |
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Sachgebiete |
5.5 Radverkehr, Radwege |
Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW, 2001, 119 S., zahlr. B, T, Q (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrstechnik H. 83). - ISBN 3-89701-704-0
Nach der am 1.9.1997 in Kraft getretenen StVO-Regelung ist Rad fahren in Gegenrichtung von Einbahnstraßen - zunächst versuchsweise befristet bis zum 31.12.2000 - unter bestimmten Bedingungen zugelassen worden. Ziel der Untersuchung war es, die Verkehrssicherheit in Einbahnstraßen mit zugelassenem gegengerichteten Radverkehr vertiefend zu analysieren und im Vergleich mit nicht geöffneten Einbahnstraßen zu bewerten. Das Erhebungsprogramm umfasste eine Literaturauswertung, eine Städteumfrage zur derzeitigen Praxis und Anwendung der Regelung, eine flächenhafte Analyse aller Einbahnstraßenunfälle mit Beteiligung von Radfahrern des Jahres 1999 in zahlreichen Bundesländern, eine vertiefende 3- bis 4-jährige Unfallanalyse in 15 ausgewählten Städten sowie Zählungen und Verhaltensbeobachtungen in ausgewählten Straßen dieser Städte. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die Problematik bezüglich der Verkehrssicherheit des Radverkehrs in Einbahnstraßen insgesamt nur gering ist. Einer breiten Anwendung der Regelung in den Kommunen stehen keine Bedenken entgegen. Mögliche Problempunkte - die durch Verbesserungsmaßnahmen ggf. zu entschärfen sind, lassen allerdings eine Einzelfallprüfung nach wie vor als geboten erscheinen. Eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sollte weiterhin Voraussetzung für eine Öffnung von Einbahnstraßen für gegengerichteten Radverkehr sein. Schmale Fahrgassen sind kein Ausschlusskriterium, sofern Ausweichmöglichkeiten bestehen.