Detailergebnis zu DOK-Nr. 51558
Einsatz von nicht rostenden Bewehrungsstählen im Betonbau (Orig. franz.: Utilisation d' aciers d' armature inoxydables dans les ouvrages en béton - Mandat de recherche 95/00)
Autoren |
F. Hunkeler |
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Sachgebiete |
15.3 Massivbrücken |
Zürich: Schweizerischer Verband der Straßen- und Verkehrsfachleute (VSS), 2001, 96 S., zahlr. B, T, Q, Anhang (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 558)
Zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit von Stahlbetonbauten wird vermehrt nach Möglichkeiten für einen zusätzlichen Schutz besonders gefährdeter Stahlbetonbauteile gesucht. Eine Möglichkeit unter mehreren bieten nicht rostende Stähle, von denen im Rahmen der Forschungsarbeit 5 Gruppen unterschieden werden, alle mit einem Chromgehalt >5 %. Untersucht wird, für welche Anwendungen sie sich eignen, was jedoch nicht allgemein gültig beantwortet werden kann. Es werden aber Hinweise für die Beurteilung der Beständigkeit gegen Lochfraß, Spalt- und Spannungsrisskorrosion gegeben. Hierzu wurde Fachliteratur ausgewertet und die Stähle wurden in 5 Beständigkeitsklassen eingeteilt. Für mittel bis hoch chlorid-belastete Bauwerke, die eine sehr lange instandsetzungsfreie Nutzungszeit (70-100 Jahre) haben sollen, sollten nur CrNi- oder CrNiMo-Stähle mit einer Wirksumme WS >17 verwendet werden, bei hoher Chloridbelastung und wasserführenden Rissen, Überdeckung <30 mm, nicht sehr dichtem Beton, erhöhten Temperaturen oder bei größeren Unsicherheiten bei der Ausführung dagegen nur noch Stähle mit WS >23 (Beständigkeitsklasse 3) oder sogar >31 (Beständigkeitsklasse 4). Bei brandgefährdeten Bauteilen mit der Möglichkeit einer länger andauernden Einwirkung von Temperaturen >300 °C sollten ferner Duplexstähle wegen der Gefahr der 475 °C-Versprödung nicht eingesetzt werden. Für Mischbewehrungen, die aus finanziellen Gründen interessant sind, wird keine größere Korrosionsgefahr als bei konventionell bewehrten Bauteilen gesehen. 1999 hat eine Umfrage bei Bauämtern in der Schweiz ergeben, dass nur 3 Tiefbauämter bisher nicht rostenden Stahl eingesetzt haben; die meisten halten andere konstruktive Maßnahmen für wirtschaftlicher und geben an, dass fehlende Anwendungsrichtlinien ein weiteres Hindernis darstellten.