Detailergebnis zu DOK-Nr. 51694
Die Mittelstreifen zwischen Sicherheitsbedürfnis und Kostenbewusstsein
Autoren |
M. Antenbrink |
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Sachgebiete |
5.1 Autobahnen 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Straßenverkehrstechnik 46 (2002) Nr. 1, S. 14-17, 5 B, 7 Q
Betriebliche Aspekte bei der Gestaltung des Mittelstreifens, die sich am Sicherheitsbedürfnis, der Verkehrsnachfrage und den Funktionen eines Mittelstreifens ausrichten, werden bei einer Zahl von ca. 3 000 Arbeitsstellen pro Jahr am Mittelstreifen allein in Hessen auf unseren hochbelasteten Autobahnen immer wichtiger. Der Mittelstreifen ist ein unverzichtbares Element zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf den Autobahnen. Von den dort eingesetzten Schutzeinrichtungen ist ein hohes Maß an Durchbruchssicherheit zu fordern. Im Interesse einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtungsweise dürfen aber nur solche Systeme zum Einsatz kommen, die einen minimalen Instandhaltungsaufwand verlangen. Der Mittelstreifen setzt sich aus dem Funktionsraum und dem Sicherheitsraum zusammen. Für den Funktionsraum wird zur Aufnahme von Bauwerksstützen und Elementen der Straßenausstattung eine Breite von 2,00 m benötigt. Da die Bepflanzung im Mittelstreifen keinerlei Funktion erfüllt, sollte auf eine Bepflanzung in der Regel verzichtet werden. Die Breite des Sicherheitsraumes sollte aus Gründen der Unterhaltung und zur Gewährleistung einer sicheren Verkehrsführung in längerfristigen Arbeitsstellen einschließlich der Schutzeinrichtungen nicht weniger als 1,25 m betragen. In den Bereichen, in denen Entwässerungseinrichtungen erforderlich sind, sollte die Breite des Sicherheitsraumes 1,75 m betragen. Ein nach betrieblichen Belangen optimierter Mittelstreifen benötigt somit eine Breite von 5,00 m zwischen den beiden Richtungsfahrbahnen und würde exakt den Abmessungen der RAS-Q 96 entsprechen.