Detailergebnis zu DOK-Nr. 51785
Führung des leichten Zweiradverkehrs auf Straßen mit öffentlichem Verkehr (FA 17/98)
Autoren |
C. Pestalozzi S. Lagger F. Schmid |
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Sachgebiete |
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr 5.5 Radverkehr, Radwege |
Zürich: Schweizerischer Verband der Straßen- und Verkehrsfachleute (VSS), 2001, 78 S., zahlr. B, Anhang (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 483)
Ausgehend von den Anforderungen der einzelnen Verkehrsmittel (Fahrrad, Bus und Tram/Bahn) liefert dieser Forschungsbericht die Grundlagen und Entscheidungskriterien zur Wahl der Führungsart des leichten Zweiradverkehrs (LZV) auf Straßen mit öffentlichem Verkehr (ÖV) sowie Empfehlungen für den Entwurf von Maßnahmen. Das Schweizerische Bundesamt für Straßen (ASTRA) beauftragte ein Ingenieurbüro, um das Konzept für die Eingliederung des Themas in die Normen der Vereinigung Schweizerischer Straßenfachleute (VSS) zu entwerfen und gleichzeitig die Grundlagen für die erforderlichen Normen oder Normrevisionen zu erarbeiten. Im Forschungsbericht sind die verschiedenen Führungsarten detailliert beschrieben und mit Beispielen illustriert. Auf Straßen mit einem Busstreifen und einem gleichgerichteten Fahrstreifen für den übrigen Verkehr sollte der LZV auf dem Busstreifen geführt werden. Bei einer Gesamtbreite von weniger als 6,75 m und einer Steigung über 2 % ist der LZV und der Busverkehr räumlich oder zeitlich zu trennen oder es sind Änderungen am Betriebskonzept der Strecke vorzunehmen. Wird der LZV bei Bushaltestellen auf der Strecke im Mischverkehr gelenkt, ist diese Führungsart im Bereich der Haltestelle in der Regel beizubehalten. Radstreifen sollen nur bei Haltestellen mit einer Busbucht <=2,50 m weitergeführt werden. Radwege lassen sich in der Regel auch im Haltestellenbereich als solche weiterführen. Auf Strecken mit öffentlichem Schienenverkehr auf der Fahrbahn soll der LZV im Mischverkehr mit dem übrigen Verkehr geführt werden. Bei Haltestellen des öffentlichen Schienenverkehrs ist der LZV auf der Strecke im Mischverkehr zu führen.