Detailergebnis zu DOK-Nr. 51873
Privatfinanzierung aus der Sicht der regionalen Verwaltung am Beispiel der Warnowquerung
Autoren |
D. Schörken |
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Sachgebiete |
2.0 Allgemeines |
Deutscher Straßen- und Verkehrskongress Hamburg 2000. Bonn: Kirschbaum Verlag, 2001 (FGSV 001/18) S. 141-146
Die Warnowquerung wurde 1992 in den Bundesverkehrswegeplan als "weiterer Bedarf" aufgenommen. Nach der Verabschiedung des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes im Jahr 1994 beschloss die Rostocker Bürgerschaft noch im gleichen Jahr, die Warnowquerung entsprechend diesen Gesetzes zu realisieren. Der Konzessionsvertrag wurde 1996 unterzeichnet. Nach der Ausschreibung und der Unterzeichnung des Konzessionsvertrages begannen die Planungsarbeiten. Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung konnte 1997 abgeschlossen werden. Im Verlauf der Planfeststellung wurde von der EU-Kommission ein Zuschuss aus TEN-Mitteln (ca. 10 % der Baukosten) bewilligt. Baubeginn war im Dezember 1999. Es werden der rechtliche und vertragliche Rahmen ebenso wie die Risikoanalyse erläutert. Die Kosten/Nutzen-Analyse ergab ein Kosten/Nutzen-Verhältnis von 4,4. Diese Quote berücksichtigt die Gesamtkosten des Projektes und dessen Beitrag zur Senkung der Umweltverschmutzung, den erzielten Zeitgewinn, die Senkung der Unfallrate und andere Faktoren. Die Wirkung des Bauvorhabens wird ausführlich erläutert. Insbesondere hat das Projekt positive Auswirkungen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen. Arbeitsplätze werden während der Bauphase, während der Betriebs- und Unterhaltungsphase, in Folge der Verbesserung der Infrastrukturen in Rostock und mittelbar durch die Konsumsteigerung, die durch die Schaffung direkter Arbeitsplätze erzeugt wird, geschaffen. Positiv wird sich das Projekt auf die Steuereinnahmen der Hansestadt Rostock auswirken. So werden während der Bau- und Betriebsphase Mehrwertsteuereinnahmen und während der Betriebsphase Gewerbesteuereinnahmen verbucht werden können.