Detailergebnis zu DOK-Nr. 51994
Stellplatzerfordernisse durch den Bau von Krankenanstalten - Ermittlung eines Bemessungsschlüssels für Pkw-Abstellmöglichkeiten
Autoren |
H. Tiefenthaler W. Maurer |
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Sachgebiete |
5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten) |
Innsbruck: Institut für Straßenbau und Verkehrsplanung, Universität Innsbruck, 2002 (Schriftenreihe des Instituts für Straßenbau und Verkehrsplanung an der Universität Innsbruck H. 37) S. 1-30, 14 B, 13 T
Beim Neubau von Gebäuden ist die erforderliche Anzahl von Pkw-Abstellplätzen abzuschätzen. Ein fachlich abgesicherter Bemessungsschlüssel für Krankenanstalten sollte einfach zu handhaben und nachvollziehbar, sowie unter Berücksichtigung aktueller Randbedingungen anhand der baulichen Einreichunterlagen ohne weitere wesentliche Anforderungen an deren Inhalt und Umfang zu ermitteln sein. Eine detaillierte Untersuchung über 1 Tag an der Klinik Innsbruck (1 597 Betten) ergab, dass pro 1,2 Betten ein Stellplatz erforderlich wäre. Eine Zuordnung des errechneten Stellplatzbedarfes über die Nutzflächen ergab, dass in Summe je 80 m² Nutzfläche ein Stellplatz erforderlich wäre. Da die Personen, welche die Innsbrucker Klinik als ihr Fahrtziel haben, zur Gänze weder eindeutig der Bettenanzahl noch der Nutzfläche zugeordnet werden können, wurde eine Kombination aus Betten und Fläche der Berechnung zugrunde gelegt. Die Berechnung ergab, dass die erforderliche Stellplatzanzahl sich aus der Summation von einerseits 1 Stellplatz je 2 Betten plus 1 Stellplatz je 105 m² Nutzfläche ergibt.