Detailergebnis zu DOK-Nr. 52293
Freiwillige Fahrgemeinschaften nach der Deregulierung: Ergebnisse der Arbeitsstellen, die von der kalifornischen Richtlinie 2202 (Reduktionsmöglichkeiten für Kraftfahrzeugfahrten) befreit wurden ( (Orig. engl.: Voluntary ridesharing after deregulation: Findings from work sites exempted from California Rule 2202, on-road motor vehicle mitigation options)
Autoren |
R. Kneisel |
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Sachgebiete |
5.3.2 Verkehrssystem-Management 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Washington, D.C.: National Academy Press, 2001 (Transportation Research Record (TRB) H. 1765) S. 20-26, 8 T, 7 Q
Im Januar 1997 wurden Arbeitsstellen mit 100 bis 249 Beschäftigten von der Richtlinie 2202 zur Luftreinhaltung befreit. Diese Richtlinie hatte die Betriebe verpflichtet, über Maßnahmen wie ein Stilllegen alter Fahrzeuge oder die Reduzierung der Pendlerfahrten mit dem Pkw die Verkehrsemissionen zu verringern. Um nun die Veränderungen durch die teilweise Befreiung zu ermitteln, wurde über drei Jahre das Verhalten in den Firmen bei freiwilligen Fahrgemeinschaften untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass sich der Besetzungsgrad der Fahrzeuge (AVR) tatsächlich im Vergleich zu "regulierten" Betrieben kurzfristig etwas verringerte. Er blieb dann jedoch über die nächsten Jahre konstant bei etwa 1,5 Personen pro Fahrzeug. Für die Arbeitsstellen, die betrieblich organisierte Fahrgemeinschaften gegründet hatten, ergaben sich allgemein bessere Werte. Abschließend wurde der negative Effekt auf die Emissionsreduzierung berechnet und tabellarisch dargestellt.