Detailergebnis zu DOK-Nr. 52378
Neue Anforderungen an die Bauleitplanung durch die EG-Änderungsrichtlinie zur UVP-Richtlinie
Autoren |
S. Mitschang |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
Umweltprüfungen bei städtebaulichen Planungen und Projekten. Köln u.a.: Heymanns Verlag, 2001, S. 29-80
Zum besseren Verständnis wird zunächst auf das aktuelle (März 2001) Verhältnis zwischen Bauleitplanung und Umweltverträglichkeitsprüfung eingegangen. Danach werden die neuen, von der UVP-Änderungsrichtlinie ausgehenden Anforderungen zur Umsetzung festgehalten. Es folgen die im Artikelgesetz (Gesetz zur Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes) vorgesehenen Änderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), die hinsichtlich ihrer Bedeutung im vorliegenden Zusammenhang näher erläutert werden. Schließlich wird über Ausführungen zu den in Zukunft gültigen neuen und geänderten Regelungen des Baugesetzbuches berichtet. Die wichtigsten Auswirkungen auf die kommunale Bauleitplanung betreffen die erhebliche Ausweitung UVP-pflichtiger Bebauungspläne, neue Anforderungen an die Bauleitplanung wie die Berücksichtigung der UVP bei der bauleitplanerischen Abwägung, die Umweltberichte, verschiedene Aspekte der Beteiligung usw.. Aus der Fülle der sich ergebenden Neuerungen werden zwei Sachverhalte besonders hervorgehoben. Diese betreffen einerseits Industriezonen und Städtebauprojekte (Begriffe, Besonderheiten bei Angebotsplanungen, Schwellenwerte), andererseits gemeinsame Vorhaben, Erweiterungen und Änderungen. Ein gemeinsames Vorhaben liegt dann vor, wenn mehrere Vorhaben derselben Art oder desselben Trägers in einem engen räumlichen Zusammenhang stehen oder gemeinsam die maßgebenden (Grenz-)Werte überschreiten.