Detailergebnis zu DOK-Nr. 52434
Probleme bei der Einführung und Durchsetzung der im Transportwesen geltenden Umweltschutzbestimmungen; unter besonderer Berücksichtigung des Vollzugs beim Straßenverkehrslärm / Problèmes lors de la mise en place et de l'application de la législation en vigueur sur la protection de l'environnement dans le domaine de transport; particulièrement en ce qui concerne l'application en cas de bruit engendré par la circulation routière (FA 42/99)
Autoren |
R. Bayer K.L. Fahrländer |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Zürich: Vereinigung Schweizerischer Verkehrsingenieure (SVI), 2002, 64 S., zahlr. B, 17 Q, Anhang (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 1003)
Die Schweizerische Lärmschutzverordnung aus dem Jahre 1987 schreibt vor, dass Straßenverkehrs-Anlagen mit wesentlichen Überschreitungen der Immissions-Grenzwerte soweit zu sanieren sind, als dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Die Sanierungen sollten spätestens 2002 durchgeführt sein. Durch eine Umfrage bei allen Kantonen wurde der Sanierungs-Stand ermittelt. Es zeigte sich, dass die lärmtechnische Sanierung der Nationalstraßen deutlich weiter fortgeschritten ist, als die der Hauptstraßen und übrigen Straßen. Defizite gibt es insbesondere dann, wenn auch anderen öffentlichen Interessen wie Ortsbild- und Denkmalschutz Rechnung zu tragen ist. Daher ist eine Verlängerung der Vollzugs-Fristen erforderlich, z.B. bis 2007 für die Nationalstraßen und 2012 für die übrigen Straßen, mit einer Verdoppelung der jährlichen Ausgaben für die lärmtechnische Sanierung auf 185 Millionen Schweizer Franken. Als Beschleunigungs-Faktoren werden seitens der kantonalen Vollzugs-Fachstellen genannt: Erhöhung der Bundessubventionen und kantonalen Budgets, Aufstockung des Vollzugs-Personals, Vereinfachung der kantonalen Abläufe, vermehrte Öffentlichkeits-Arbeit und Information der Bevölkerung sowie Unterstützung der Ausbildung entsprechenden Personals auf der Hochschulebene.