Detailergebnis zu DOK-Nr. 52480
Die Haftung im Bund-Länder-Verhältnis nach Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GG unter besonderer Berücksichtigung der Bundesfernstraßenverwaltung
Autoren |
U. Stelkens |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 3.2 Straßenbaulast, Straßenaufsicht |
Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW, 2002 (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Straßenbau H. 28) S. 35-48, zahlr. Q
Vor allem in Zeiten knapper Haushaltsmittel sind Fragen des Verwaltungshaftungsrechts, d.h. des Rechts der Schadensersatzhaftung juristischer Personen des öffentlichen Rechts untereinander, von aktueller Bedeutung. In dem Beitrag wird die in Art. 104a Abs. 5 Satz 1 GG grundsätzlich geregelte Haftung im Bund-Länder-Verhältnis unter besonderer Berücksichtigung der Bundesfernstraßenverwaltung behandelt. Nach einer Darstellung der allgemeinen Grundlagen des Verwaltungshaftungsrechts wird in dem Beitrag u.a. anhand der Fälle von Mindereinnahmen auf Grund ordnungswidriger Verwaltung sowie von rechtswidrigen Verwaltungsvorschriften und Weisungen im Bereich der Auftragsverwaltung gemäß Art. 90 Abs. 2 GG eingehend erörtert, ob und inwieweit das Land oder der Bund einander zum Schadensersatz verpflichtet sein können.