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Detailergebnis zu DOK-Nr. 52600

Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen - EFA (Ausgabe 2002)

Autoren
Sachgebiete 5.6 Fußgängerverkehr, Fußwege, Fußgängerüberwege

Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 2002, 38 S., 18 B, 4 T, Anhang (FGSV 288). - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/efa

Fußgänger werden bei der Planung und dem Entwurf von Verkehrsanlagen häufig als Restgröße behandelt, d.h. zum Beispiel, dass ihnen die Flächen zugewiesen werden, die nach Erfüllung der Ansprüche der übrigen Verkehrsteilnehmer übrig bleiben. Ein eigenes Regelwerk für Anlagen des Fußgängerverkehrs gab es letztmals 1972, wurde jedoch Mitte der 80er-Jahre ersatzlos zurückgezogen. Mit den jetzt erschienenen Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) ist diese "regellose" Zeit nun beendet. Wesentliches Ziel der EFA ist es, den Anspruch, den ein Fußgänger an seinen Bewegungsraum hat, zu formulieren und so dem Fußgängerverkehr eine gleichberechtigte Ebene für seine räumlichen und zeitlichen Bewegungsansprüche zu geben und dabei soziale und körperliche Sicherheit sowie angenehme, umweg- und hindernisfreie Bewegungsbedingungen in Einklang mit den anderen Verkehrsarten zu Gewähr leisten. Eine Kernaussage der EFA liegt im Planungsprozess, einem 3-stufigen Verfahren, in dem Grundanforderungen sowie erhöhte Ansprüche bei fußgängerrelevanten Infrastruktureinrichtungen definiert und in besonderen Fällen auch Mengenbemessungen erforderlich werden, für die Verfahren im HBS enthalten sind. Weitere Abschnitte beschäftigen sich mit den verschiedenen Entwurfselementen des Fußgängerverkehrs und hier besonders ausführlich mit allen Formen von Querungsanlagen, wobei die für Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) geltende R-FGÜ 2001 im Anhang abgedruckt ist, mit Aspekten von Ausstattung und Betrieb sowie relativ knapp mit Fußgängerverkehrsanlagen außerhalb geschlossener Ortschaften.