Detailergebnis zu DOK-Nr. 52633
Nahverkehrsbevorrechtigung an Lichtsignalanlagen unter besonderer Berücksichtigung des nichtmotorisierten Verkehrs
Autoren |
B. Friedrich N. Fischer |
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Sachgebiete |
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr 6.7 Verkehrslenkung, Verkehrssteuerung, Telekommunikation |
Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW, 2002, 60 S., zahlr. B, T, Q (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrstechnik H. 92). - ISBN 3-89701-853-5
Durch die Bevorrechtigung von Nahverkehrsfahrzeugen an Knotenpunkten soll der öffentliche Verkehr gefördert werden. Die Anwendung der entsprechenden Richtlinien, die zwischen absoluter und bedingter Beeinflussung unterscheiden, unterliegt vielen Unsicherheiten, da keine exakte Definition der Strategien vorliegt und die Empfehlungen für den Einsatz in der Praxis keine große Bedeutung haben. Die Belange nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer stehen oft im Hintergrund, sodass in Abhängigkeit von der Planungsphilosophie deutliche Verschlechterungen für deren Verkehrsqualität entstehen. Für die Bestimmung der Verkehrsqualität von Fußgängern an Lichtsignalanlagen wurde ein Verfahren entwickelt, welches auf dem derzeitigen Stand des Handbuchs für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen aufbaut. Kernpunkte dieses Verfahrens sind die Beurteilung auf Grund Wartezeit sowie Dichte auf Wartefläche und Furt. Um die Verkehrsqualität von Nahverkehrsfahrzeugen bestimmen zu können und um Bevorrechtigungsgrade zu definieren, wurde ein Schema entwickelt, welches die Verkehrsqualität verschiedener Verkehrsarten gegenüberstellt und bewertet. In dieses Schema ist die Definition der Bevorrechtigungsgrade integriert. Diese beziehen sich auf die mittleren Verlustzeiten der Verkehrsteilnehmer und bedingen, dass die Verlustzeiten der Nahverkehrsfahrzeuge nie länger als die Verlustzeiten anderer Verkehrsteilnehmer sein sollen. Dabei werden bei höher ausgelasteten Knotenpunkten größere Verlustzeiten akzeptiert als bei gering belasteten Knotenpunkten.