Detailergebnis zu DOK-Nr. 52686
Grundfragen der Bundesauftragsverwaltung
Autoren |
K.-P. Sommermann |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 3.2 Straßenbaulast, Straßenaufsicht |
Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW, 2002 (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Straßenbau H. 28) S. 9-17, 44 Q
In der einleitenden Darstellung wird die Grundproblematik des Seminars, das am 25./26.9.2000 stattfand, beleuchtet und darauf hingewiesen, dass die Bundesauftragsverwaltung als Form der Verschränkung von gesamtstaatlicher und gliedstaatlicher Ebene im intertemporalen und internationalen Verfassungsvergleich eine Eigentümlichkeit des bundesdeutschen Föderalismus bildet, die verfassungspolitische Rechtfertigung deshalb bedarf, weil sie Modifikationen von im Übrigen verfassungsrechtlich besonders geschützten Strukturprinzipien mit sich bringt: Sie beeinträchtigt die Eigenstaatlichkeit der Länder, sie bedeutet aus der Sicht des Bürgers eine Einbuße an Verantwortungsklarheit und beschränkt die parlamentarische Verantwortlichkeit der zuständigen Landesminister dann, wenn der Bund von seinem Weisungsrecht Gebrauch macht, auf den Bereich ihrer Wahrnehmungskompetenz, sie ermöglicht jedoch nicht nur eine flexible Anpassung an Zentralisierungsbedarfe, sondern auch eine besonders ökonomische Form eines zentral steuerbaren Vollzugs von Bundesgesetzen, und hat im Allgemeinen größere Bürgernähe zur Folge. Im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung besteht zwischen Bund und Ländern ein verfassungsrechtliches Rechtsverhältnis, in dem der Bund zwar jederzeit die Sachkompetenz an sich ziehen kann, aber die Kompetenzsphäre der Länder zu beachten hat und deshalb nur über begrenzte Ingerenzrechte verfügt. Das sich hieraus ergebende Konfliktpotenzial steht indes einer Ausdehnung der Auftragsverwaltung auf weitere Anwendungsfelder nicht entgegen, lässt sie jedoch als Modell für Europa nicht geeignet erscheinen.