Detailergebnis zu DOK-Nr. 52834
Straßenbeleuchtung und Verkehrssicherheit außerorts
Autoren |
F. Nadler F. Luisi T. Obermayer |
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Sachgebiete |
6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) 6.8 Beleuchtung |
Wien: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, 2002 (Schriftenreihe Straßenforschung H. 518) S. 1-48, 9 B, 15 T, 16 Q, Anhang
Außerhalb von Ortsgebieten sind in den Nachtstunden vor allem an einzelnen Kreuzungsbereichen die Unfallraten gegenüber den Tagesstunden deutlich höher. Die Beleuchtung kritischer Stellen ist eine der möglichen Maßnahmen zur Hebung der Verkehrssicherheit. Die Entscheidungskriterien, in welchen Fällen an Außerortsstraßen eine Beleuchtung zweckmäßig ist, sind weder in Österreich noch im Ausland ausreichend festgelegt. Das durchgeführte Forschungsvorhaben behandelt Kriterien als Entscheidungsgrundlage für die Notwendigkeit von Beleuchtungsanlagen. Die Bearbeitungen beinhalten eine generelle Verkehrssicherheitsuntersuchung in den Bundesländern Niederösterreich und Burgenland, eine detaillierte verkehrs- und lichttechnische Untersuchung an ausgewählten Kreuzungen und die Erarbeitung eines Beurteilungsvorschlages zur Entscheidung über die Erfordernis von Beleuchtungen. Aus den Erfahrungen der untersuchten Kreuzungen wurden Kriterien zur Beurteilung und Entscheidung hinsichtlich der Erfordernis einer Beleuchtung an Außerortskreuzungen erarbeitet. Dies betrifft die Anlageverhältnisse (Fahrbahnbelag/Linienführung/Baulichkeit im Straßenraum/Sichtfeld/Bodenmarkierungen und Verkehrszeichen), verkehrstechnische Kriterien (Verkehrsstärke/nichtmotorisierter Verkehr/landwirtschaftlicher Verkehr/öffentlicher Verkehr während der Dunkelheit/zulässige Höchstgeschwindigkeit/Geschwindigkeitsniveau/Unfallgeschehen) und lichttechnische Kriterien (verkehrsfremde Lichtquellen/Straßenleuchten im Umfeld) sowie bei Kreuzungen mit Beleuchtungen zusätzliche lichttechnische Kriterien (optische Führung/Gleichmäßigkeit der Beleuchtung). Falls eine vereinfachte Beurteilung in einer Checkliste nach den drei Qualitätsabstufungen problematisch, beachtenswert und nicht beachtenswert keine Entscheidung ermöglicht, müssen detaillierte Untersuchungen durchgeführt werden. Die vorgeschlagene Untersuchungsmethode wurde an mehreren Beispielen dargestellt und gezeigt.