Detailergebnis zu DOK-Nr. 52931
Lärmschirme an Straßen - Akustische Quellenhöhe bei der Berechnung der Hinderniswirkung (Forschungsauftrag ASTRA 2000/411 (51/00))
Autoren |
K. Heutschi |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Zürich: Schweizerischer Verband der Straßen- und Verkehrsfachleute (VSS), 2002, 46 S., 25 B, 7 T, 20 Q, Anhang (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 1016)
Die Wirkung einer Lärmschutzwand hängt stark von der Höhe der Schallquelle ab. In den bisher in der Schweiz verwendeten Modellen zur Berechnung von Immissionen durch den Straßenlärm wird eine Quellenhöhe von 0,8 m angenommen. Da bei schnell befahrbaren Straßen in den letzten Jahren im Fahrgeräusch eines Fahrzeugs eine Verlagerung vom Antriebs- zum Rollgeräusch stattgefunden hat, könnte sich die anzunehmende Quellenhöhe verringert haben. Die Messung der Wirkung mehrerer Wände an insgesamt 300 Fahrzeugen der Kategorie Personen- und Lastwagen ergab tatsächlich geringere effektive Höhen von 0,4 m bei Pkw und 0,5 m bei Lkw. Der Autor empfiehlt, diese Höhen bei zukünftigen Berechnungen von Lärm-Immissionen durch den Straßenverkehr nach ISO 9613-2 in die Formeln für die Hinderniswirkung ein zu setzen.