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Detailergebnis zu DOK-Nr. 53011

Richtlinie für die Zugänglichkeit des öffentlichen Raums für alle (Nichtbehinderte und Behinderte) (Orig. niederl.: Richtlijn integrale toegankelijkheid openbare ruimte)

Autoren
Sachgebiete 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen)

Ede, NL: CROW, 2002, 107 S., zahlr. B (CROW publicatie H. 177). - ISBN 90-6628-378-5

Das 2002 verabschiedete niederländische Nicht-Diskriminierungsgesetz-Gesetz über die Gleichbehandlung von Behinderten und chronisch Kranken ist die Grundlage für die neue Bauordnung, die am 1.1.2003 in Kraft getreten ist und vorschreibt, dass der öffentliche Raum für alle Menschen zugänglich eingerichtet wird ("integrale Zugänglichkeit"). Bei der Gestaltung öffentlicher Räume müssen alle Formen von Behinderungen und chronischen Krankheiten berücksichtigt werden, damit für niemanden Nachteile entstehen. Daraus folgt beispielsweise, dass als maßgebliche Geschwindigkeit für Fußgänger nur noch ein Wert von 0,5 m/s angesetzt werden darf (gängiger Wert = 6 km/h oder 1,67 m/s). Die Auswirkungen z. B. auf Räumzeiten von Verkehrssignalanlagen sind sehr weitreichend. Die Richtlinie umfasst neben der Einleitung und Hinweisen zur Ausführung und Verwaltung zwei Hauptteile: Die Ausgangspunkte für "ganzheitliche (integrale) Entwürfe" und Hinweise für Entwurfsaufgaben. Zu den Ausgangspunkten gehören die erforderlichen Abmessungen für die Benutzer des öffentlichen Raumes, Anforderungen an Einbauten aller Art, Hinweise zu notwendigen Sichtbezügen usw. Zu den Entwurfsaufgaben gehören Gehwege einschließlich der Trottoirs, Einkaufsstraßen, Plätze, Erholungsgebiete, Straßenmöblierungen, Steigungsstrecken, Treppen, Fußgängerquerungsstellen, Haltestellen und Parkplätze. Die reich und informativ illustrierte Richtlinie umfasst folgende Beilagen: Gesetze, Normen, Richtlinien u. ä., nützliche Adressen (einschl. Internet) und Begriffsbestimmungen.