Detailergebnis zu DOK-Nr. 53116
Klare Regeln für Inline-Skater schaffen: Mit Schwung durch die Stadt
Autoren |
D. Alrutz D. Gündel |
---|---|
Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.5 Radverkehr, Radwege 5.6 Fußgängerverkehr, Fußwege, Fußgängerüberwege |
Städtetag 55 (2002) Nr. 12, S. 27-32, 11 B, 3 T, 4 Q
In dem Artikel wird ein Forschungsvorhaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zum Themenkomplex Inline-Skaten vorgestellt. Eingegangen wird auf folgende Aspekte: Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen, Ausprägung des Unfallgeschehens der Skater im öffentlichen Straßenraum, gegenseitige Gefährdungen und Beeinträchtigungen auf verschiedenen Verkehrsflächen zwischen Inline-Skatern und anderen Verkehrsteilnehmern. Ergebnis der Untersuchung ist im Wesentlichen, dass das Thema Inline-Skater unter Verkehrssicherheitsaspekten nicht zu den besonders gravierenden Problemen im Verkehrsbereich zu zählen ist. Probleme konzentrieren sich auf wenige Aufkommensschwerpunkte. Dabei sind Inline-Skater auf der Fahrbahn insgesamt stärker gefährdet als im Seitenraum einer Straße. Die Verträglichkeit mit dem Radverkehr ist geringer als die mit dem Fußgängerverkehr. Daraus folgt, dass die Zuordnung der Skater zu den "Besonderen Fortbewegungsmitteln" gemäß § 24 StVO bestehen bleiben sollte. Gegebenenfalls können Radwege mit einer Zusatzbeschilderung für Inline-Skater freigegeben werden. Auf eine konsequente Überwachung und Ahndung - außerhalb der Aufkommensschwerpunkte - der regelwidrigen Nutzung der Radwege kann verzichtet werden, da die Nutzung durch einzelne Skater sich als unproblematisch erwiesen hat.