Detailergebnis zu DOK-Nr. 53152
Marktzugang von Produkten der Straßenausstattung unter der Bauproduktenrichtlinie
Autoren |
H.-H. Meseberg J. Heimsath |
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Sachgebiete |
6.4 Verkehrszeichen, Wegweisung 6.5 Leit- und Schutzeinrichtungen 9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung |
Straßenverkehrstechnik 47 (2003) Nr. 3, S.144-147, 1 B, 1 T
Straßenbau wird in Deutschland von der öffentlichen Hand betrieben und ist ein Abbild der föderativen Struktur der Bundesrepublik. Daher kann man die öffentliche Hand beim Verkehrswegebau als "Nachfragemonopolisten" bezeichnen. Straßenbauprodukte dürfen nur dann auf Bundesfernstraßen verwendet werden, wenn sie ein Freigabeverfahren mit positivem Ausgang durchlaufen haben. Schon aus haftungsrechtlichen Gründen werden auch im nachgeordneten Straßennetz vom Bund freigegebene Produkte verwendet (Stand der Technik). Zur Vermeidung von Handelshemmnissen ist die Anwendung der harmonisierten Euronormen (hEN) in Zukunft zwingend vorgeschrieben. Es dürfen dann nur noch CE-gekennzeichnete Produkte am Markt angeboten werden. Da das CE-Kennzeichen aber kein Qualitätskriterium ist, werden auch künftig nationale Freigabeprüfungen auf der Basis der hEN und begeleitender nationaler Regelwerke stattfinden. Die Verpflichtung, in Zukunft nur noch CE-gekennzeichnete Bauprodukte verwenden zu dürfen, wird im Zusammenwirken mit dem nationalen Freigabesystem dazu führen, dass es in Zukunft noch weniger als heute möglich sein wird, von Regelwerken abzuweichen und ungeprüfte Produkte der Straßenausstattung verwenden zu können.