Detailergebnis zu DOK-Nr. 53198
Nachweis der Eignung von Portlandzement: DIN EN 197-1 CEM II/B-S für die Herstellung von Brückenkappen
Autoren |
N. Klose A. Michel |
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Sachgebiete |
9.3 Zement, Beton, Trass, Kalk 15.3 Massivbrücken |
Beton-Informationen 43 (2003) Nr. 1, S. 18-23, 10 B, 3 T, 5 Q
Als Voraussetzung für die Anwendung von Portlandhüttenzement CEM II-S bei der Herstellung von Kappen im Brückenbau wurde in Mecklenburg-Vorpommern behördlicherseits eine praktische Erprobung mit einem Nachweis der Dauerhaftigkeit gefordert. Dazu wurden von Amtsseite zwei Brückenbauwerke ausgewählt, bei denen Kappen mit Portlandhüttenzement CEM II/B-S und zu Vergleichszwecken mit Portlandzement CEM I hergestellt werden sollten. Ausgewählt wurden eine Brücke im Zuge einer Landstraße zwischen Bad Doberan und Warnemünde und eine Brücke im Verlauf der B 103n, dem Neubau einer vierstreifigen Bundesstraße als Autobahnzubringer von der A20 nach Rostock. Beide Brücken wurden unter Verwendung gleicher Betone hergestellt. Die beiden Pilotprojekte zeigten, dass sowohl die Frischbeton- als auch die Festbetoneigenschaften sich praktisch nicht voneinander unterschieden. Bei gleichen Einbaubedingungen waren auch die Verarbeitungseigenschaften gleich.