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Detailergebnis zu DOK-Nr. 53212
Anspruch auf Übernahme eines Grundstücks im Planfeststellungsverfahren (Urteil des BVerwG vom 6.6.2002 - 4 A 44/00)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 22 (2003) Nr. 2, S. 209-211
Ein Anspruch auf Übernahme eines Grundstückes, das von den Auswirkungen eines Straßenbauvorhabens unzumutbar, d. h. schwer und unerträglich betroffen ist, kann sich aus § 74, Absatz 2, Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz ergeben. Danach hat der Betroffene, dessen Grundstück nicht unmittelbar für eine Straßenbaumaßnahme benötigt, aber von dessen Auswirkungen beeinträchtigt wird, einen Entschädigungsanspruch, wenn Vorkehrungen und Anlagen zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen untunlich oder mit Vorhaben unvereinbar sind. § 74, Absatz 2, Satz 3 VwVfG spricht zwar nicht ausdrücklich von einem Übernahmeanspruch. Dieser ist aber eine besondere Art des Entschädigungsanspruches.