Detailergebnis zu DOK-Nr. 53311
Pilotprojekte mit Funktionsbauverträgen - Erwartungen der Straßenbauverwaltung
Autoren |
A. Dreher |
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Sachgebiete |
1.0 Allgemeines 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Straße und Autobahn 54 (2003) Nr. 5, S. 260-262, 3 B
Bei den Bauverträgen herkömmlicher Art wird die gewünschte Bauqualität durch technische Bestimmungen für die Baustoffe und Baustoffgemische sichergestellt. Beim Funktionsbauvertrag wird die erforderliche Funktionalität durch Zustandswerte vorgegeben, die messtechnisch und visuell erfasst werden. Im Jahr 2002 wurden zwei Pilotprojekte durchgeführt. Die durchzuführenden Arbeiten des einen Projektes in Rheinland-Pfalz (Grunderneuerung BAB A 61 AK Koblenz-AS Kruft) umfassen einen konventionellen Teil (Teil A), als Funktionsbauleistung den gebundenen Oberbau (Teil B) und die bauliche Erhaltung des Teiles B für 20 Jahre (Teil C). Die Straßenbauverwaltung verknüpft mit dem Funktionsbauvertrag folgende Erwartungen: Optimierung der Gesamtkosten eines Bauwerkes, stärkere Einbindung des Auftragnehmers in die Bauleistung durch 20-jährige Erhaltungsphase, langfristige Überschaubarkeit der Kosten des Auftraggebers, Vereinfachung bei Bauüberwachung und -abrechnung durch Pauschale für Bauleistungen und feste Beträge zu bestimmten Zeitpunkten für die Erhaltung.