Detailergebnis zu DOK-Nr. 53445
Unfallkommission von innen: Informationen aus und Empfehlungen für Unfallkommissionen
Autoren |
D. Lipphard |
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Sachgebiete |
6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Köln: Institut für Straßenverkehr Köln (ISK), 1998, 107 S., 9 Q (Mitteilungen des Institutes für Straßenverkehr Köln (ISK) Nr. 37)
Bund, Länder, Kreise und Gemeinden tragen Verantwortung für die Sicherheit im Straßenverkehr. "Die Bekämpfung der Verkehrsunfälle" im Rahmen der Örtlichen Unfalluntersuchung (nach VwV-StVO zu § 44) ist Aufgabe von Polizei. Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden. Sie arbeiten i.d.R. in Unfallkommissionen auf Kreisebene zusammen. Der Tätigkeit der Unfallkommissionen kommt angesichts des mit den Verkehrsunfällen verbundenen menschlichen Leids und der jährlichen volkswirtschaftlichen Verluste von über 50 Mrd. DM eine bedeutende Aufgabe zu. Die behördenübergreifende örtliche Unfalluntersuchung - 1970 bundesweit eingeführt - hat sich insgesamt bewährt. Neuere Entwicklungen (Finanzknappheit, Rationalisierung) und Erkenntnisse (schwere Unfälle erfordern neue Analysetechniken) machen es notwendig, nach Verbesserungsmöglichkeiten für die örtliche Unfalluntersuchung zu suchen: Die vorliegende Untersuchung hat die Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Zusammenarbeit in den Unfallkommissionen als Ziele. Besonderer Wert wurde daher auf die Analyse von Schwachstellen gelegt, weil nur so detaillierte Ansätze für Verbesserungen herausgearbeitet werden können. Grundlage sind ausführliche Interviews mit Gesprächspartnern von allen Verwaltungsebenen, die für die örtliche Unfalluntersuchung Verantwortung tragen.