Detailergebnis zu DOK-Nr. 53453
Neue Anforderungen an die Verkehrsplanungspraxis durch veränderte EU-Umweltgesetzgebung (Ausgabe 2003)
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 2003, 25 S., 1 B, 3 T (FGSV-Arbeitspapier 61)
Das stetige Zusammenwachsen Europas führt dazu, dass vom europäischen Parlament in immer stärkerem Maß Rahmenrichtlinien verabschiedet werden, die anschließend in nationales Recht umzusetzen sind. Das betrifft aktuell die EU-Tochterrichtlinien zur Luftreinhaltung, die im September 2002 mit der Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht umgesetzt wurden, und die im Juli 2002 vom EU-Parlament verabschiedete Umgebungslärmrichtlinie. Weitere Beispiele sind die bereits verabschiedete Strategische Umweltprüfung (SUP) oder die in Arbeit befindliche EU-Öffentlichkeitsbeteiligungs-Richtlinie. Das Arbeitspapier gliedert sich in drei Bereiche: 1. Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Sie befindet sich derzeit in der Phase der Umsetzung in nationales Recht. Wegen des sehr engen Zeitplans ist es sinnvoll, sich rechtzeitig mit den Zielen dieser Richtlinie und ihrer Umsetzung zu befassen (besonders in Hinsicht auf § 47a BImSchG). 2. Aufstellung von Aktions- und Luftreinhalteplänen. Mit der Novellierung des BImSchG besteht Rechtssicherheit über die Anforderungen, die sich aus den EU-Richtlinien ergeben. Wegen des festgelegten Termins 2005 besteht aktueller Handlungsbedarf, das Erfordernis und ggf. die Art der notwendigen Maßnahmen festzustellen und einzuleiten. 3. Anforderungen aus der SUP-Richtlinie. Mit der Umsetzung der SUP-Richtlinie gibt es ein neues Prüfungsverfahren für Pläne und Programme. Die Auswirkungen auf Lärmminderungs- und Luftreinhaltepläne werden diskutiert.