Detailergebnis zu DOK-Nr. 53650
Temporäre Umnutzung von Seitenstreifen an Autobahnen
Autoren |
K. Lemke |
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Sachgebiete |
5.12 Straßenquerschnitte |
Straßenverkehrstechnik 47 (2003) Nr. 8, S. 409-413, 9 B, 8 Q
Die Freigabe des Seitenstreitens für den fließenden Verkehr hat sich auf einzelnen Autobahnstrecken als bewährtes Mittel erwiesen, um angesichts langer Planungsvorläufe kurzfristig auf Kapazitätsengpässe reagieren zu können. Dabei ist in jedem Einzelfall volkswirtschaftlich abzuwägen, ob die Verbesserung des Verkehrsablaufs den Verzicht auf den Seitenstreifen rechtfertigen kann, welcher nach wie vor aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Betriebsdienstes als Regelbestandteil von Autobahnen für erforderlich gehalten wird. Durch die am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Änderung der StVO ist nun auch die temporäre Freigabe des Seitenstreifens verkehrsrechtlich eindeutig geregelt. Es wurde ein neues Verkehrszeichen (Z 223 StVO) eingeführt, durch dessen Anzeige der Seitenstreifen die Bedeutung eines Fahrstreifens erhält. Die temporäre Umnutzung des Seitenstreitens bietet gegenüber einer dauerhaften Lösung durch Ummarkierung in einen Fahrstreifen den Vorteil, dass der Seitenstreifen in den Schwachlastzeiten, d. h. während der überwiegenden Zeit, in seiner ursprünglichen Funktion zur Verfügung steht. Nachteilig ist jedoch der hohe technische Aufwand für die Einrichtung und den Betrieb einer temporären Umnutzung. Dies wird aus den entwickelten Musterplänen für die Beschilderung und Markierung deutlich. Zusätzlich stellt die Komplexität der neuen Regelung hohe Anforderungen an den Kraftfahrer. Das sich bereits bei den Pilotversuchen abzeichnende Risiko von Fehlnutzungen erfordert eine sorgfältige Planung und einen bedarfsangemessenen Betrieb dieser Maßnahmen. Die zahlreichen Planungsinitiativen lassen jedoch erwarten, dass die temporäre Umnutzung von Seitenstreifen künftig öfter im deutschen Autobahnnetz anzutreffen sein wird.