Detailergebnis zu DOK-Nr. 53866
Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs
Autoren |
R. Wiebusch-Wothge |
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Sachgebiete |
5.6 Fußgängerverkehr, Fußwege, Fußgängerüberwege |
Deutscher Straßen- und Verkehrskongress München 2002. Bonn: Kirschbaum Verlag, 2003 (FGSV 001/19) S. 53-59, 15 B, 3 T
Die nun vorliegenden EFA schließen die Lücke, welche durch die vor geraumer Zeit zurückgezogenen "Richtlinien für die Anlagen des Fußgängerverkehrs" (1972) entstanden ist. Wesentliches Ziel der EFA ist es, den Anspruch, den ein Fußgänger an seinen Bewegungsraum hat, zu formulieren und so dem Fußgängerverkehr eine gleichberechtigte Ebene für seine räumlichen und zeitlichen Bewegungsansprüche zu geben und dabei soziale und körperliche Sicherheit sowie angenehme, umweg- und hindernisfrei Bewegungsbedingungen in Einklang mit den anderen Verkehrsarten zu gewährleisten. Eine Kernaussage der EFA liegt im Planungsprozess, einem dreistufigen Verfahren, in dem Grundanforderungen sowie erhöhte Ansprüche bei fußgängerrelevanten Infrastruktureinrichtungen definiert werden. Weiter nehmen Querungsanlagen breiten Raum in den EFA ein. Ihre Ausführung wird bestimmt von der Bedeutung der Querungsstelle für den Fußgänger, den städtebaulichen Randbedingungen, der Fahrzeugverkehrsstärke und den Geschwindigkeiten. Ihr Einsatz beschränkt sich auf Straßen mit zwei Fahrstreifen und mehr als 250 Kfz/Spitzenstunde.