Detailergebnis zu DOK-Nr. 53869
Zur Erheblichkeitsschwelle in der FFH-Verträglichkeitsprüfung - Erfahrungen aus der Gutachterpraxis
Autoren |
U. Mierwald |
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Sachgebiete |
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
UVP-Report 17 (2003) Sonderheft "UVP-Kongress 12.-14. Juni 2002 in Hamm", S. 134-140, 3 Q
Nach Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie sind Pläne und Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung eines Schutzgebiets in Verbindung stehen oder hierfür notwendig sind, einer Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen zu unterziehen, falls sie das Gebiet einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen könnten. Trotz einer Vielzahl von vorliegenden Prüfungen und Veröffentlichungen zu diesem Thema bestehen bisher weiterhin große Unsicherheiten bei der Abschätzung der Erheblichkeit vorhabenbezogener Auswirkungen auf ein Schutzgebiet. Im vorliegenden Beitrag werden die Vorgaben der EU-Kommission für die Ermittlung der Erheblichkeit dargestellt sowie ein Verfahren zur nachvollziehbaren Bewertung von Beeinträchtigungen und zur Ableitung der Erheblichkeit vorgeschlagen, das speziell für FFH-Verträglichkeitsprüfungen entwickelt und mittlerweile bei einer Vielzahl von Prüfungen erprobt wurde. Das vorgestellte Bewertungsverfahren wird anhand von Beispielen aus der Praxis erläutert.