Detailergebnis zu DOK-Nr. 54241
Schäden an Lärmschutzwällen
Autoren |
D. Straußberger |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz 7.5 Rutschungen, Erosion, Böschungssicherung, Stützmauern |
Erd- und Grundbautagung 2003 - Vorträge der FGSV-Tagung "Erd- und Grundbau" am 12. und 13. März 2003 in Stade. Bonn: Kirschbaum Verlag, 2003 (Schriftenreihe der Arbeitsgruppe "Erd- und Grundbau" (FGSV, Köln) H. 9) (FGSV C 9) S. 53-55, 6 B
Bereits nach der Fertigstellung von Baumaßnahmen werden zunehmend Schäden an Lärmschutzwällen festgestellt. Die auftretenden Schäden lassen sich unterteilen in Schäden an den Böschungsoberflächen, Schäden bis ca. 1 m unter den Wallböschungen und tiefergehende Schäden. Beeinträchtigungen an den Böschungsoberflächen können in der Regel durch rechtzeitige Disposition der Begrünungsarbeiten verhindert, nach Eintritt der Schäden durch geringe Nacharbeiten an der Böschungsoberfläche egalisiert werden. Bis 1 m unter die Böschungsflächen reichende Schäden sind überwiegend auf eine nicht fachgerechte Erstellung der Wallflanken zurückzuführen. Die Sanierung kann bei geringer Ausdehnung der Schadstellen durch Nacharbeiten derselben verbunden mit zusätzlichen Maßnahmen zum biologischen Erosionsschutz wirtschaftlich erfolgen. Schäden großer Ausdehnung sind meist nur durch den Ersatz der geschädigten Bereiche durch standfestes Material sanierbar. Bis in große Tiefe der Wälle reichende Schäden resultieren zum einen aus der Verwendung ungeeigneter Materialien bzw. aus Mängeln bei der Herstellung. Die Sanierung kann nur durch Abtrag und erneuten, qualifizierten Einbau erfolgen. Der Einbau an sich ungeeigneter Materialien erfordert die Festlegung von zusätzlichen Maßnahmen im Rahmen eines speziellen Qualitätssicherungskonzeptes im Vorfeld der Bauausführung.