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Detailergebnis zu DOK-Nr. 54311
Änderung einer Zufahrt im Planfeststellungsverfahren (Urteil des BVerwG vom 9.7.2003 - 9 A 54/02)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.3 Gemeingebrauch, Sondernutzungen, Gestattungen 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 23 (2004) Nr. 2, S. 231-233
Wird für den Ausbau einer Bundesfernstraße die Beseitigung einer von alters her bestehenden Zufahrt erforderlich, so ist über einen angemessenen Ersatz im Sinne des § 8 a Absatz 4 FStrG im Planfeststellungsbeschluss zu entscheiden. Dabei ist auf die Art und Zusammensetzung des bisherigen Zufahrtsverkehrs abzustellen. Es besteht kein Anspruch des Anliegers auf Fortbestand der bisherigen günstigen Verkehrsanbindung. Auch eine Einschränkung des Zufahrtsverkehrs durch einen Umweg - hier 3 km - muss entschädigungslos hingenommen werden.