Detailergebnis zu DOK-Nr. 54490
Erhaltungsmaßnahmen nach den ZTV BEA-StB 98/03 - Teil 1
Autoren |
V. Schäfer W. Bleßmann |
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Sachgebiete |
12.0 Allgemeines, Management 12.1 Asphaltstraßen |
Straße und Autobahn 55 (2004) Nr. 3, S. 121-128, 6 B, 3 T, 31 Q
Da sich in der Zwischenzeit eine Vielzahl von Technischen Regelwerken, auf die in den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen - Asphaltbauweisen", Ausgabe 1998 (ZTV BEA-StB 98) Bezug genommen wird, geändert haben und um aktuelle Erfahrungen aus der Anwendung mit diesem Regelwerk zu berücksichtigen, ist die ZTV BEA-StB folgerichtig als Fassung 2003 neu erschienen. Eine wesentliche Änderung ist in diesem Zusammenhang, dass künftig auch für sämtliche Erhaltungsmaßnahmen die selben Griffigkeitsanforderungen wie bei Neubaumaßnahmen gelten werden. Die Maßnahmen der Baulichen Erhaltung gliedern sich in die drei Bereiche Instandhaltung (Bauliche Unterhaltung), Instandsetzung und Erneuerung. Zu den Bauverfahren der Instandhaltung gehören das Anspritzen und Absplitten, das Aufbringen von bitumenhaltigen Schlämmen und Porenfüllmassen, das Ausbessern mit Asphaltmischgut, das Verfüllen und Vergießen sowie das Aufrauen. Bauverfahren zur Instandsetzung sind Oberflächenbehandlungen, Dünne Schichten im Kalt- und Heißeinbau, das Rückformen sowie der Ersatz einer Deckschicht. Die Erneuerung umfasst alle Maßnahmen zur vollständigen Wiederherstellung einer Verkehrsflächenbefestigung oder Teilen davon, sofern mehr als nur die Deckschicht betroffen ist. Dieses kann durch Aufbringen neuer Schichten auf die vorhandene Befestigung im Hocheinbau oder durch Ersatz entsprechender Schichten im Tiefeinbau oder durch eine Kombination von Hoch- und Tiefeinbau erfolgen. Es wird dargestellt, dass auf Grund der knappen Finanzmittel - insbesondere bei den Kommunen - die einzelnen Erhaltungsmaßnahmen nicht immer bedarfsgerecht eingesetzt werden und sie dann nicht mehr den gewünschten Erfolg bringen. In diesem Zusammenhang werden nicht nur die Möglichkeiten, sondern auch die Grenzen der Leistungsfähigkeit von Erhaltungsmaßnahmen dargestellt.