Detailergebnis zu DOK-Nr. 54614
Pilotprojekte mit Funktionsbauverträgen - Erste Praxiserfahrungen
Autoren |
H. Schmidt |
---|---|
Sachgebiete |
3.2 Straßenbaulast, Straßenaufsicht |
Betonstraßentagung 2003 - Vorträge der Tagung der Arbeitsgruppe "Betonstraßen" am 25. und 26. September 2003 in Stuttgart. Bonn: Kirschbaum Verlag, 2004 (Schriftenreihe der Arbeitsgruppe "Betonstraßen" (FGSV, Köln) H. 26) (FGSV B 26) S. 52-55, 4 B, 5 Q
Der Funktionsbauvertrag fasst im Prinzip den Bau einer Straße und deren bauliche Erhaltung zur Sicherung funktionaler Anforderungen - hier für 20 Jahre - in einem Vertragswerk zusammen. Das Erneuerungslos BAB A 61, AK Koblenz - AS Kruft, eines der beiden im Jahr 2002 durchgeführten Pilotprojekte, wurde auf ein Angebot in Betonbauweise vergeben. Folgende erste Erfahrungen können aus Vergabe, Baudurchführung und Übergabeinspektion genannt werden: Die Ausschreibungsunterlagen sind zu verbessern. Dem Wunsch der Bauwirtschaft nach Verzinsung der Annuitäten wird künftig entsprochen. Die Anforderungen an die Beschreibung der angebotenen Bauweise und ihrer Erhaltung werden präzisiert, um die Gleichwertigkeit der Angebote besser beurteilen zu können. Für die Kalkulation des Auftragnehmers war die realistische Einschätzung der Erhaltungskosten über den Vertragszeitraum von wesentlichem Einfluss auf die Summe des Gesamtangebotes und zugleich das größte Risiko. Verlässliche Erfahrungswerte fehlen. Bei der Vertragsdauer von 20 Jahren bedeutet für die Betonbauweise - qualitativ hochwertige Ausführung vorausgesetzt - die Lebensdauer der Fugenfüllung und die Entwicklung der Fahrbahngriffigkeit den größten Risikofaktor. Der Auftragnehmer kann diese Kosten durch gezielte Wahl der Baustoffqualität, optimierte Einbautechnik und verstärktes Qualitätsmanagement positiv beeinflussen - das Hauptmotiv der Verwaltung für eine funktionale Ausschreibung. Die Neigung, innovative Bauweisen ohne Langzeiterfahrung anzubieten, dürfte vor dem Risiko der Erhaltungskosten auch künftig gering sein.