Zurück
Vor
Detailergebnis zu DOK-Nr. 54661
CE-Kennzeichnung für Kies und Sand: Erläuterungen und Beispiele
Autoren | |
---|---|
Sachgebiete |
9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung 9.5 Naturstein, Kies, Sand |
Duisburg: Bundesverband der Deutschen Kies- und Sandindustrie, 2004, 43 S., B, T, Anhang
Im Juni 2004 ist es soweit: Ab dann dürfen auch in Deutschland "Gesteinskörnungen" nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie den neuen europäischen Normen entsprechen und CE-gekennzeichnet sind. Die Qualität bleibt gleich. Trotzdem müssen die Hersteller Umstellungen vornehmen. Was ist dabei zu beachten? Wie sieht die CE-Kennzeichnung aus? Welche Angaben müssen auf Lieferschein und Sortenverzeichnis? Solche und ähnliche Fragen beantwortet die neue Broschüre des Bundesverbandes der Deutschen Kies- und Sandindustrie. Sie ist unter dem Titel "CE-Kennzeichnung für Kies und Sand" erschienen.