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Detailergebnis zu DOK-Nr. 54729
Rechtssicherheit für Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen: Gestaltungsspielräume der Verordnung 1191 genau prüfen
Autoren |
E. Recker |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Nahverkehr 22 (2004) Nr. 4, S. 33-34, 13 Q
Die Rechtsunsicherheit über die Anwendung der VO 1191 auf eigenwirtschaftliche und dennoch öffentlich bezuschusste Verkehre wurde weder vom EuGH in seinem Urteil in Sachen Altmark Trans noch vom Bundesverwaltungsgericht beseitigt. Rechtssicherheit könnte dadurch geschaffen werden, dass die VO 1191 - und damit die vier Kriterien den des EuGH-Urteils - in vollem Umfang in das Personenbeförderungsgesetz übernommen werden. Drei der vier EuGH-Kriterien finden sich bereits in der VO 1191 wieder.