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Detailergebnis zu DOK-Nr. 54833
Vertrauen auf Aufrechterhaltung einer günstigen Verkehrsverbindung (Urteil des BVerwG vom 28.1.2004 - 9 A 27.03)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 3.6 Kreuzungsrecht |
Deutsches Verwaltungsblatt 119 (2004) Nr. 5, S. 658-660
Führt die Beseitigung eines Bahnüberganges dazu, dass für einzelne Anlieger eine zumutbare fußläufige Verbindung zum Bahnhof verloren geht, weil die Ersatzlösung einen Umweg von bis zu 3 km zur Folge hat, so muss dies hingenommen werden. Ein Anlieger hat keinen Anspruch darauf, dass eine einmal vorhandene günstige Verkehrsverbindung immer bestehen bleibt. Er hat lediglich einen Anspruch darauf, dass seine Belange in dem Planfeststellungsverfahren mit anderen Belangen (z. B. Baukosten) fehlerfrei abgewogen werden.