Detailergebnis zu DOK-Nr. 54834
Rücksichtnahmegebot im kreuzungsrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis (Urteil des BVerwG vom 26.11.2003 - 9 C 8/02)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.6 Kreuzungsrecht |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 23 (2004) Nr. 4, S. 479-481
Das kreuzungsrechtliche Gemeinschaftsverhältnis begründet sowohl bei Kreuzungen von Straßen als auch bei Kreuzungen zwischen Straßen und Eisenbahnen die grundsätzliche Verpflichtung der Kreuzungsbeteiligten, die Kostenmasse möglichst klein und den jeweiligen Partner von überflüssigen Kosten freizuhalten. Dies gilt auch für den Zeitraum vor der Entstehung der gemeinsamen Kreuzungsbaulast. Im Stadium der Planung und Ausführung von sich notwendigerweise kreuzenden Verkehrswegen ist einem "Wettlauf" der konkurrierenden Planungsträger entgegenzuwirken. Es darf nicht dazu kommen, dass einer der künftigen Kreuzungspartner sein Vorhaben beschleunigt vorantreibt, um einer Kostenteilung aus dem Wege zu gehen.