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Detailergebnis zu DOK-Nr. 55411
Kein Anspruch aus enteignendem Eingriff wegen Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten (Urteil des OLG Hamm vom 30.6.2003 - 22 U 173/02)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 23 (2004) Nr. 9, S. 1148-1150
Ansprüche aus enteignendem Eingriff des Inhabers eines Gewerbebetriebes wegen Einwirkungen während der Dauer von Bauarbeiten bei einem aufgrund eines Planfeststellungsverfahrens verwirklichten Bauvorhabens auf einem Nachbargrundstück sind ausgeschlossen, wenn der Betroffene nicht zuvor fachplanerische Unterlassungs- oder Ausgleichsansprüche geltend nach den §§ 74, 75 VerwVerG gemacht hat. Diese sind im Planfeststellungsverfahren und bei unvorhersehbaren Beeinträchtigungen im Planergänzungsverfahren geltend zu machen. Ein danach noch verbleibender Anspruch aus enteignendem Eingriff muss gegen den Träger des Vorhabens erhoben werden.