Detailergebnis zu DOK-Nr. 55812
Empfehlungen zur Kennzeichnung von Gesteinskörnungen mit dem CE-Zeichen (Orig. franz.: Recommendations pratiques pour le marquage CE des granulats)
Autoren |
M.-F. Ossola |
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Sachgebiete |
9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung 9.5 Naturstein, Kies, Sand |
Revue Générale des Routes (2004) Nr. 829, S. 34-41, 7 B, 4 Q
In Frankreich wurden wie in allen Staaten der Europäischen Union zum 1.7.2004 sieben Europäische Normen mit Anforderungen an solche Gesteinskörnungen bindend eingeführt, die in Mörtel, Beton, bituminösem Mischgut, Tragschichten mit und ohne Bindemittel in Steinpackungen, als Bahnschotter oder als Leichtbaustoffe verwendet werden. Erfüllen diese Gesteinskörnungen die Anforderungen, werden sie mit dem Konformitätszeichen CE markiert und können im gesamten gemeinsamen europäischen Wirtschaftsraum gehandelt werden. Die französische Union der Produzenten von Gesteinskörnungen, UNPG, erläutert mit ihren Empfehlungen die beschriebenen Maßnahmen zum Normenwerk und insbesondere den einheitlichen normativen Anhang aller sieben Normen zur Gütesicherung als Voraussetzung zur Kennzeichnung der Konformität mit der normierten Anforderungen durch das CE-Zeichen. Mit 22 Fragen und ausführlichen Antworten werden die verschiedenen Gesichtspunkte des Konformitätsnachweises behandelt. Beispielhaft seien genannt: Geltungsbereich und -zeitraum, Systeme des Konformitätsnachweises, werkseigene Produktionskontrolle, notifizierte Organe wie Prüfer, Überwacher oder Zertifizierer, Verantwortung des Produzenten, Maßnahmen bei Beanstandungen, Kennzeichnung, auch zusätzliche durch andere Qualitätsmarken.