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Detailergebnis zu DOK-Nr. 55977
Eine neue Strategie zur Erzwingung von Wettbewerb im ÖPNV? - EU-Kommission verlangt Anwendung der Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie auf Nahverkehrsverträge
Autoren |
E. Recker |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Nahverkehr 23 (2005) Nr. 4, S. 20-22, 11 Q
Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass Verkehrsverträge gemäß der Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie ausgeschrieben werden müssen: Die Anwendung der Verordnung 1191/69 komme nicht in Betracht, da es sich um eine vertragliche Vereinbarung und nicht um eine hoheitliche Inanspruchnahme der Verkehrsunternehmen handelt. Aber auch wenn die Verordnung 1191 gelten würde, muss ein Aufruf zum Wettbewerb der Beauftragung vorausgehen. Setzt sich die Kommission mit dieser Auffassung durch, steht auch die nach dem Altmark-Trans-Urteil des EuGH mögliche marktorientierte Direktvergabe von Verkehrsdienstleistungen aus Wettbewerbsgründen vor dem Aus.