Detailergebnis zu DOK-Nr. 56081
Stellungnahme zu dem Thema "Die rechtsgeschäftliche Vertretung des Bundes bei der Bundesauftragsverwaltung"
Autoren |
R. Bartlsperger |
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Sachgebiete |
1.0 Allgemeines 3.0 Gesetzgebung |
Beschleunigung und Verzögerung im Straßenbau. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW / Köln: FGSV Verlag (Kommissionsverlag), 2005 (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Straßenbau H. 38) (Schriftenreihe Straßenrecht (FGSV) H. 15) S. 53-82
Der Autor geht in seiner Stellungnahme von denselben Grundannahmen aus, wie sie in dem ebenfalls im Heft enthaltenen Beitrag von Stelkens erläutert werden, misst jedoch der Regelung des Art. 90 Abs. 1 GG, der dem Bund das zivilrechtliche Eigentum an der Bundesfernstraßenverwaltung zuspricht, eine größere Bedeutung zu und differenziert deshalb zwischen den Fällen, in denen die Länder unmittelbar aus dem Eigentum des Bundes fließende Rechte geltend machen - dies sei nur im Namen des Bundes möglich -, und allen anderen Fällen mit vermögensrechtlichem Bezug, bei denen die Länder entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts außenwirksame Maßnahmen im eigenen Namen wahrzunehmen hätten. Im Ergebnis wird ein sorgfältigerer Umgang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben bei der Vermögensverwaltung der Bundesfernstraßen angemahnt.