Detailergebnis zu DOK-Nr. 56083
Die rechtsgeschäftliche Vertretung des Bundes bei der Bundesauftragsverwaltung
Autoren |
U. Stelkens |
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Sachgebiete |
1.0 Allgemeines 3.0 Gesetzgebung |
Beschleunigung und Verzögerung im Straßenbau. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW / Köln: FGSV Verlag (Kommissionsverlag), 2005 (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Straßenbau H. 38) (Schriftenreihe Straßenrecht (FGSV) H. 15) S. 33-46
Das Referat behandelt nicht lediglich die rechtsgeschäftliche, sondern ebenso die Vertretung des Bundes durch die Länder bei der Durchsetzung und Abwehr gesetzlicher Ansprüche zwischen den beim Vollzug der Bundesauftragsverwaltung involvierten Bundes- und Landesbehörden und Dritten. Als problematisch stellt sich dabei insbesondere die Vertretung in vermögensrechtlichen Angelegenheiten der Bundesfernstraßen dar, die auf einer Regelung in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundes beruht, die historisch zu erklären ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfte der Bund indes bei der Bundesauftragsverwaltung gerade nicht von den mit der Vollziehung von Bundesauftragsangelegenheiten betrauten Landesbehörden vertreten werden; sondern die Länder sind nach der Auffassung des Referenten berechtigt und verpflichtet, diese Aufgaben im eigenen Namen wahrzunehmen, und zwar auch in vermögensrechtlichen Angelegenheiten der Bundesfernstraßenverwaltung.