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Detailergebnis zu DOK-Nr. 56086
OVG Lüneburg bestätigt: Bereichsausnahme ist rechtssicher - Eigenwirtschaftliche Verkehre auch bei Zuschüssen des Aufgabenträgers von der EG-Verordnung 1191/69 ausgenommen
Autoren |
C. Lenz |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Nahverkehr 23 (2005) Nr. 3, S. 11-13, 21 Q
Seit Jahren wird in Deutschland über die Geltung der EG-Verordnung 1191/69 für ÖPNV-Verkehrsunternehmen gestritten. Hessen geht einen Sonderweg, weil es die Ausnahme in Paragraph 8 Absatz 4 PBefG nicht für rechtssicher hält. Dem sind jetzt die Gerichte, darunter das OVG Lüneburg entgegengetreten. Diese Entscheidungen sind richtig. Auch Verkehre, die auf Zuschüsse des Aufgabenträgers angewiesen sind, sind regelmäßig eigenwirtschaftlich und fallen nicht unter die EG-Verordnung 1191/69.