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Detailergebnis zu DOK-Nr. 56105
Betrauungsakt und Vergaberecht: wann ist eine Betrauung im öffentlichen Personennahverkehr eine vergabepflichtige Dienstleistung?
Autoren |
M. Winnes |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Nahverkehr 23 (2005) Nr. 4, S. 11-13, 12 Q
Der Beitrag untersucht, unter welchen Voraussetzungen ein Betrauungsakt zur Umsetzung der vier Kriterien aus der Altmark-Trans-Entscheidung des EuGH einen entgeltlichen Dienstleitungsvertrag und damit einen vergabepflichtigen Beschaffungsvorgang darstellt. Wesentlich ist dabei, die Detailtiefe der im öffentlichen Interesse abverlangten Pflichten. Behält der Betreiber eigenständige unternehmerische Verantwortung, insbesondere die wirtschaftliche Verantwortung über die Höhe der Fahrgastentgelte, so liegt kein gegenseitiger Leistungsaustausch im Sinne des Vergaberechts vor.