Detailergebnis zu DOK-Nr. 56302
Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Bundesgesetzblatt Teil I (2005) Nr. 38, S. 1794-1796
Die Rechtsvorschrift dient der Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 in deutsches Recht. Diese sog. "Umgebungslärmrichtlinie" verfolgt das Ziel, ein gemeinsames Konzept zur "Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" festzulegen, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern. Die Belastung durch Umgebungslärm ist anhand von Lärmkarten zu ermitteln, die nach einheitlichen Bewertungsmethoden aufzustellen sind. Durch daraus abgeleitete Aktionspläne soll eine zufrieden stellende Umweltqualität erhalten werden. Zur Umsetzung der EG-Richtlinie wurde in das Bundes-Immissionsschutzgesetz ein "Sechster Teil Lärmminderungsplanung" (§ 47a bis § 47f) eingefügt. Zunächst wird sein Anwendungsbereich definiert. Er gilt nicht für Lärm, der von den Betroffenen selbst oder durch Tätigkeiten innerhalb von Wohnungen verursacht wird, für Nachbarschaftslärm, für Lärm am Arbeitsplatz oder Lärm von militärischen Gebieten. In den § 47b bis 47d werden Begriffe wie Umgebungslärm, Ballungsraum oder Hauptverkehrsstraße bestimmt, sowie örtliche und zeitliche Kriterien für die Aufstellung von Lärmminderungsplänen und Lärmaktionsplänen gegeben. Die zu verwendenden Lärmindizes und ihre Berechnung sowie die Bewertung gesundheitsschädlicher Auswirkungen sollen durch nachfolgende Rechtsverordnungen geregelt werden.